Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH an die Aktionäre der va-Q-tec AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin an die Aktionäre der va-Q-tec AG (das „Delisting‑Angebot“) vorgesehen ist.

Die Annahmefrist für das Delisting-Angebot ist mittlerweile ausgelaufen; das Delisting-Angebot kann daher nicht mehr angenommen werden.

Aktionäre der va-Q-tec AG werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot enthalten.

 

Wichtige rechtliche Hinweise

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapier- und Übernahmegesetz („WpÜG“) in Verbindung mit § 39 Börsengesetz („BörsG“) betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 30. Juni 2023 zur Abgabe des Delisting‑Angebots, die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot vom 2. August 2023, gesetzliche Pflichtveröffentlichungen, Pressemitteilungen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. August 2023 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), des BörsG sowie sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Delisting‑Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Delisting-Angebots. Das Delisting-Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Aktionäre der va-Q-tec AG („va-Q-tec Aktionäre“) mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben worden ist, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Angebot erfolgte in den Vereinigten Staaten unter Inanspruchnahme bestimmter, einem Bieter zur Verfügung stehender Ausnahmeregelungen, die es diesem erlauben, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des U.S. Exchange Act für Erwerbsangebote zu erfüllen, indem der Bieter die rechtlichen Regelungen bzw. die geübte Praxis seines Heimatlandes befolgt, wodurch der Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer U.S.-Regeln befreit wird. Daher unterliegt das Delisting-Angebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterfällt, finden diese Gesetze ausschließlich auf va-Q-tec Aktionäre in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Für va-Q-tec Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen Schwierigkeiten ergeben, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der va-Q-tec AG um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden va-Q-tec Aktionärs haben. Es ist für va-Q-tec Aktionäre unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden va-Q-tec Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versandt, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit sämtlichen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.

Die Annahmefrist für das Delisting-Angebot ist mittlerweile ausgelaufen; das Delisting-Angebot kann daher nicht mehr angenommen werden. Abgesehen von dem mittlerweile ausgelaufenen Delisting-Angebot stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und die über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der va-Q-tec AG noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der va-Q-tec AG dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Regelungen des Delisting‑Angebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen.

Die Bieterin behielt sich im Rahmen der anwendbaren rechtlichen Beschränkungen vor, Aktien der va-Q-tec AG außerhalb des Delisting‑Angebots börslich oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben.

Enthaltene Informationen in Bezug auf den EQT X Fonds („EQT X“) stellen weder ein Angebot zur Veräußerung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren dar und dürfen im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Aufforderung weder genutzt noch als Grundlage verwendet werden. Ein Angebot oder eine Aufforderung in Bezug auf EQT X wird lediglich durch ein vertrauliches Privatplatzierungsdokument und Begleitdokumentation gemacht werden, die qualifizierten Anlegern auf vertraulicher Grundlage gemäß anwendbarem Recht zur Verfügung gestellt werden. Hierin enthaltene Informationen in Bezug auf EQT X dürfen weder in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht noch an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika weitergegeben werden. Hierin erwähnten Wertpapiere von EQT X wurden und werden nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act of 1933 in seiner geltenden Fassung registriert und dürfen nicht angeboten bzw. veräußert werden, es sei denn, sie werden gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act of 1933 registriert oder sind von diesen Registrierungsbestimmungen ausgenommen. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren von EQT X, das in den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt werden soll, müsste durch und auf Basis eines Angebotsdokuments erfolgen, das bei der Emittentin oder ihren Vertretern erhältlich wäre und detaillierte Informationen über die Emittentin und ihr Management sowie ihre Finanzinformationen enthalten würde. Wertpapiere von EQT X dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungsbestimmungen nicht angeboten oder verkauft werden.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.

ICH BESTÄTIGE ICH BESTÄTIGE NICHT